Asbestentsorgung nach TRGS 519
Abbruch- und Sanierungsarbeiten von Asbestprodukten
Unser Betrieb hat am anerkannten Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten mit Erfolg teilgenommen.
Auf Grund der Eigenschaften, wie bspw. Hitze- und Säurebeständigkeit, war Asbest im vergangen Jahrhundert sehr beliebt und wurde bei Produkten wie Dach- und Fassadenplatten eingesetzt. Medizinische Untersuchungen belegen, dass Asbestfeinstaub, wenn er längere Zeit eingeatmet wird, krebserregend sein kann und somit die Gesundheit gefährdet. Asbestzementprodukte, bzw. Dächer dürfen nicht repariert werden. Auch das Überlegen eines Neuen Daches auf die vorhandene Asbesteindeckung ist verboten.
Wann muss saniert werden?
Solange ein Asbestzementdach regensicher ist, und keine Reparaturen ausgeführt werden müssen, muss auch nicht saniert werden. Wenn das Dach jedoch defekt ist, müssen die Asbestzementplatten abgebaut und entsorgt werden. Seit Januar 2006 sind, nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf Asbestsanierungen eine außergewöhnliche Belastung und von der Steuer absetzbar.Wir stehen Ihnen bei der Asbestentsorgung mit Rat und Tat zur Seite und führen eine Asbestentsorgen entsprechend den Vorschriften nach TRGS 519 durch. Schicken Sie uns einfach eine » E-Mail oder rufen Sie uns an: Tel. 0231 - 27 94 84
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Hans Voss GmbH
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